Dirk Schlenther

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

über Dirk Schlenther

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.

Seit 1998 bin ich rechtsberatend tätig.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit liegen in den Bereichen des Strafrechts und der strafrechtlichen Nebengebiete.

Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen wurde mir 2010 von der Anwaltskammer Köln gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Darüber hinaus bearbeite ich regelmäßig Mandate im Bereich des Verkehrsrechts. Zu meinen Interessengebieten gehören darüber hinaus das Betreuungs- und das Agrarrecht.

Kontakt

Kämergasse 27

52349 Düren

Telefon: 02421 - 780 840 2

Telefax: 02421 - 780 840 3

E-Mail: info@rechtsanwalt-schlenther.de

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Termine ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung

Tätigkeitsbereiche

Strafrecht

Ich verteidige Sie gegen Vorwürfe aus allen Bereichen des Strafrechts, die von der Staatsanwaltschaft erhoben werden.

Ich verteidige Sie in alle Stadien des Verfahrens

Die Beratung und Verteidigung erstreckt sich dabei auch auf die mit den strafrechtlichen Vorwürfen zusammenhängenden Rechtsfragen in disziplinar- und berufsrechtlichen Verfahren sowie auf Fragestellungen, die eine Abwehr von Schadensersatzforderungen erfordern.

Die Verteidigung Ihrer Rechte nehme ich auch in den Bereichen

für Sie wahr.

Nebenklagevertretung

Im Bereich der Nebenklage stehe ich an der Seite der Menschen, die durch das Verhalten Dritter geschädigt wurden. Der Geschädigte einer Straftat hat Rechte, er ist im Verfahren nicht auf eine passive Rolle beschränkt, sondern kann aktiv in das Verfahren eingreifen und dieses mitgestalten.

Meine Tätigkeiten für Sie im Bereich der Nebenklage umfassen:

Als Geschädigter einer Gewalttat können Sie auch einen Beratungscheck bei der Hilfsorganisation Weißer Ring beantragen. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit der Übernahme der Anwaltskosten durch die Staatskasse.

Jugendrecht/ Jugendstrafrecht

Im „Jugendrecht“ oder „Jugendstrafrecht“ vertrete ich eine in rechtlicher Hinsicht besonders schützenswerte bzw. besonders zu behandelnde Personengruppe. Das Jugendstrafrecht regelt in erster Linie die Rechtsfolgen oder Sanktionen der Tat.

Ich begleite den Jugendlichen in allen Verfahrensschritten und bereite auf die Besuche bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und anderen staatlichen Stellen vor. Vorrangiges Ziel ist es, nicht nur das strafrechtliche Hauptverfahren, sondern auch zivilrechtliche Folgeverfahren zu vermeiden.

Wahlverteidigung/ Pflichtverteidigung

Im Strafverfahren gibt es keine „Prozeßkostenhilfe“. Ein Anspruch auf Beiordnung eines „Pflichtverteidigers“ besteht nach § 140 Abs. 1 StPO grundsätzlich in folgenden Fällen:

  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen zur Last gelegt (z.B. Raub, räuberische Erpressung, schwere Körperverletzung, Brandstiftung, Meineid etc.).
  • Die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug findet vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt.
  • Der Beschuldigte befindet sich aufgrund richterlicher Anordnung seit mehr als 3 Monaten in Untersuchungshaft oder in einer sonstigen Anstalt und wird voraussichtlich nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen.

Die Kosten für den Anwalt werden in diesen Fällen (zunächst) von der Staatskasse getragen.

Allgemeines Zivilrecht

Ihrer Rechte nehme ich auch in zivilrechtlichen Belangen wahr:

Verkehrsrecht

Gerne nehme ich Ihre Rechte in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen, in Bußgeldsachen und bei dem Vorwurf von Verkehrsstraftaten wahr.

Ich übernehme für Sie

Ich verteidige Sie in Bußgeldverfahren und gegen Strafbefehle sowie Anklagen gegenüber der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.

Ich nehme Ihre Interessen wahr gegenüber der Verwaltungsbehörde und bei der Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Agrarrecht

Für Sie bin ich gerne auch in Angelegenheiten des Agrarrechts in seinen mannigfachen Ausgestaltungen und Nebengebieten tätig, so z.B. in den Bereichen

Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Als Verfahrenspfleger nehme ich die Interessen von Menschen in Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten wahr. Wenn sich betroffene Personen - krankheitsbedingt- nicht mehr alleine versorgen können, wird vom Gericht ein sog. Betreuungsverfahren (für einzelne Lebensbereiche oder umfassend) eingeleitet.

Damit die Betroffenen in diesen Verfahren nicht zum Objekt staatlichen Handelns degradiert werden, begleite ich die Betroffenen und nehme an ihrer Seite durch Anträge und Stellungnahmen Einfluß auf das Verfahren.

Ich begleite als Verfahrenspfleger auch Menschen, die aufgrund einer psychischen Auffälligkeit oder eines Suizidversuchs in einem Landeskrankenhaus „freiheitsentziehend untergebracht“ werden.

Downloads

allgemeine/zivilrechtliche Vollmacht
Strafprozessvollmacht
Prozesskostenhilfe
Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht